Vorstellung des Projektgebietes

Der Kurpark von Bad Nenndorf liegt am Galenberg, dem Hausberg der Stadt und nördlicher Ausläufer des Deisters, ca. 30 km westlich von Hannover. Die Parkanlage erstreckt sich über eine Fläche von ungefähr 33 ha von der Bahnhofstraße am Fuß des Galenbergs über den landschaftlich gestalteten Galenberg bis zum sogenannten Erlengrund am Deisterrand.

Die umgebende Landschaft, in die der Kurpark übergeht, ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen und enthält an der Ostgrenze des Parks eine Ausgleichsfläche der Gemeinde zur Entwicklung von Natur und Landschaft. In der Talsenke zwischen Strutzberg und Galenberg wird das Parkareal im Bereich des Erlengrundes durch die Bundesstraße 65 unterbrochen. Hier ist eine Fußgängerüberquerung in Form einer Ampelanlage eingerichtet. Weiter hangaufwärts wird der Erlengrund von der Bundesautobahn 2 begrenzt. Diese beiden Verkehrsstraßen beeinträchtigen durch den entstehenden Geräuschpegel die Anlage am südlichen Hang des Galenbergs.

Seit der Zusammenlegung der einst selbständigen Gemeinden Kleinnenndorf und Groß Nenndorf mit dem Badebezirk im Jahre 1929 ist der Ort Bad Nenndorf immer weiter an den Kurpark herangewachsen. Durch diese Situation bedingt, reicht der Park heute als grüne Oase bis in das Zentrum Bad Nenndorfs und fügt sich in die Wohnbebauung ein. Durch die angrenzende Bebauung von der Stadtseite her werden die alten Aussichten erheblich beeinträchtigt.

Der Umgebungsschutz einer denkmalgeschützten Anlage wird im Niedersächsichen Denkmalschutzgesetz von 1978 (NDSchG 1978) in § 8 geregelt:

Der Kurpark Bad Nenndorf steht als historische Grünanlage mit den darin befindlichen Bauten als Gruppe seit dem 1. Juni 1987 unter gesetzlichem Schutz: Zur näheren Erläuterung sagt § 3 (2) des NDSchG von 1978:

Bereits vor dieser mit dem Datum verbundenen Ausweisung besaß der Kurpark in Bad Nenndorf als historische Grünanlage den Status eines Kulturdenkmals. Zusammen mit den Kureinrichtungen ist er Bestandteil des Niedersächsischen Staatsbades Nenndorf und damit Eigentum des Landes Niedersachsen.

Henning Dormann 2004-11-24